Geflügel aus Geflügelpest-Sperrbezirken oder Geflügelpest-Beobachtungsgebieten darf nicht auf den Markt verbracht werden. Für den Fall, dass Obergünzburg zum Zeitpunkt des Marktes in einem Geflügelpest-Sperrbezirk oder Geflügelpest-Beobachtungsgebiet liegen sollte, dürfen Geflügel und Vögel jeglicher Art nicht auf den Markt verbracht werden.
Ausländische Anbieter von Tieren benötigen zusätzlich ein vom Amtstierarzt ausgestelltes EU-Gesundheitszeugnis, das den Auftrieb der Tiere aus einem seuchenfreien Herkunftsland/-gebiet bestätigt!
Gewerblichen Anbietern ist der Zugang zum Marktgelände nur nach vorheriger Absprache mit der Marktleitung gestattet!
WICHTIG: IMPF- UND GESUNDHEITSZEUGNISSE SIND AM EINLASS (ALS KOPIE) DER MARKTLEITUNG ZU ÜBERLASSEN! ANLIEFERERN OHNE ENTSPRECHENDE ZEUGNISSE IST DER ZUTRITT ZUM MARKTGELÄNDE UNTERSAGT!