Geflügel aus Geflügelpest-Sperrbezirken oder Geflügelpest-Beobachtungsgebieten darf nicht auf den Markt verbracht werden. Für den Fall, dass Obergünzburg zum Zeitpunkt des Marktes in einem Geflügelpest-Sperrbezirk oder Geflügelpest-Beobachtungsgebiet liegen sollte, dürfen Geflügel und Vögel jeglicher Art nicht auf den Markt verbracht werden.
Ausländische Anbieter von Tieren benötigen zusätzlich ein vom Amtstierarzt ausgestelltes EU-Gesundheitszeugnis, das den Auftrieb der Tiere aus einem seuchenfreien Herkunftsland/-gebiet bestätigt!
Gewerblichen Anbietern ist der Zugang zum Marktgelände nur nach vorheriger Absprache mit der Marktleitung gestattet!
IMPF- UND GESUNDHEITSZEUGNISSE SIND AM EINLASS (ALS KOPIE) DER MARKTLEITUNG ZU ÜBERLASSEN! ANLIEFERERN OHNE ENTSPRECHENDE ZEUGNISSE IST DER ZUTRITT ZUM MARKTGELÄNDE UNTERSAGT!
Tag der offenen Tür - Lebendiges Hobby
Sonntag, 16. Juni 2024,
ab 10.00 Uhr am KLZV-Vereinsgelände
Monatsversammlungen
Jeden 1. Samstag des Monats,
20.00 Uhr im Vereinsheim
Monatsmarkt
Jeden 1. Sonntag des Monats,
08-11.00 Uhr am KLZV-Vereinsgelände
Impfstoffausgabe Geflügel (auch für Nichtmitglieder)
Nächster Termin: Samstag, 27. April, 08.00 Uhr am KLZV-Vereinsgelände
Hinweis: Bitte bringen Sie ein geeignetes Gefäß (z. B. sauberes Glas) zum Abfüllen und Transport des Impfstoffes mit!